1. Gegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) ist die Festlegung der Modalitäten für den Zugang zur und die Nutzung der Plattform Invokap, betrieben durch INVOKAP LIMITED.
Die Plattform Invokap ermöglicht es Unternehmen, bestimmte ihrer gewerblichen B2B-Forderungen im Hinblick auf einen etwaigen Erwerb durch INVOKAP LIMITED einzureichen.
INVOKAP LIMITED kann bestimmte gewerbliche Forderungen für eigene Rechnung im Rahmen einzelner Forderungsabtretungsgeschäfte erwerben.
Jede Forderung wird gesondert geprüft, und jeder etwaige Erwerb ist Gegenstand eines gesonderten und eigenständigen Abtretungsvertrags.
Bestimmte Geschäfte können durch professionelle Investoren finanziert werden, die zuvor von INVOKAP LIMITED zugelassen wurden.
INVOKAP LIMITED bleibt in allen Fällen der rechtliche Erwerber der Forderung gegenüber dem Verkäufer.
Die Plattform kann Geschäfte betreffen, an denen Verkäufer und Schuldner mit Sitz in mehreren Ländern beteiligt sind, insbesondere innerhalb der Europäischen Union sowie in anderen von INVOKAP LIMITED akzeptierten Rechtsordnungen.
Die Verfügbarkeit des Dienstes in einem bestimmten Land hängt insbesondere von den internen Kriterien von INVOKAP LIMITED, der Art der Forderung, den anwendbaren Rechtsvorschriften, den Prüfungsmöglichkeiten, den Regeln zur Forderungsabtretung, internationalen Sanktionen sowie – sofern erforderlich – der Verfügbarkeit einer Warenkreditversicherungsdeckung ab.
Sofern im betreffenden Abtretungsvertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, unterliegen die mit INVOKAP LIMITED geschlossenen Verträge dem Recht Irlands, vorbehaltlich der auf die betreffende Forderung anwendbaren zwingenden Vorschriften, insbesondere hinsichtlich des Bestehens der Forderung, der Abtretbarkeit, der Wirksamkeit der Abtretung gegenüber Dritten, der Benachrichtigung des Schuldners und der schuldbefreienden Wirkung der Zahlung.
2. Herausgeber der Plattform
Die Plattform Invokap wird herausgegeben von:
INVOKAP LIMITED
Venture Hub
136 Capel Street
Dublin
D01 T2C9
Ireland
Handelsregisternummer : 820269
Institutionsnummer der Central Bank of Ireland : CBI00588809
E-Mail: contact@invokap.com
Frankreich: +33 6 52 52 56 90
Vereinigtes Königreich: +44 7915 884837
Vereinigte Staaten: +1 917 730 2163
INVOKAP LIMITED betreibt eine Technologieplattform, die die Einreichung, Analyse, Dokumentation und Durchführung einzelner Abtretungsgeschäfte gewerblicher B2B-Forderungen ermöglicht.
3. Art der Tätigkeit
INVOKAP LIMITED handelt als Betreiber der Plattform Invokap und als rechtlicher Erwerber der gewerblichen Forderungen, die sie jeweils individuell zu erwerben beschließt.
Die Plattform stellt kein Bankkonto, kein Zahlungskonto, kein Sparkonto, keinen Einlagendienst und kein der Öffentlichkeit angebotenes Anlageprodukt dar.
INVOKAP LIMITED nimmt im Rahmen des den Verkäufern angebotenen Dienstes keine Einlagen der Öffentlichkeit entgegen.
Die Verkäufer nutzen die Plattform, um bestimmte Forderungen INVOKAP LIMITED anzubieten.
Die Einreichung einer Forderung stellt niemals einen Kreditantrag dar und begründet kein Recht auf Finanzierung.
INVOKAP LIMITED behält sich jederzeit die Freiheit vor, jede angebotene Forderung anzunehmen oder abzulehnen.
Bestimmte Geschäfte können durch von INVOKAP LIMITED zugelassene professionelle Investoren gemäß den mit diesen Investoren geschlossenen Verträgen finanziert werden.
4. Fehlen eines Rahmenvertrags mit dem Verkäufer und Unabhängigkeit jeder Abtretung
Diese ANB regeln ausschließlich den Zugang zur Plattform, deren Nutzung sowie die allgemeinen für Nutzer geltenden Regeln.
Diese ANB stellen keinen Rahmenvertrag über den Kauf, die Finanzierung oder die Abtretung von Forderungen zwischen INVOKAP LIMITED und dem Verkäufer dar.
Die Registrierung auf der Plattform, die Erstellung eines Kontos, die KYC-/KYB-Prüfung, die Annahme dieser ANB oder die regelmäßige Nutzung der Plattform begründen für INVOKAP LIMITED keinerlei Verpflichtung zum Erwerb einer gegenwärtigen oder zukünftigen Forderung.
Keine aus diesen ANB resultierende Vertragsbeziehung stellt eine Finanzierungslinie oder ein Finanzierungsversprechen zugunsten des Verkäufers dar.
Der Verkäufer bleibt vollständig frei, INVOKAP LIMITED eine Forderung anzubieten oder nicht.
Der Verkäufer:
- unterliegt keiner Verpflichtung, seine Forderungen an INVOKAP LIMITED abzutreten;
- unterliegt keinem Mindestvolumen an Abtretungen;
- unterliegt keiner Mindestfrequenz an Abtretungen;
- unterliegt keiner Verpflichtung, sämtliche seiner Forderungen anzubieten;
- gewährt INVOKAP LIMITED keine allgemeine Exklusivität, sofern nicht ausdrücklich für eine bestimmte Forderung in ihrem individuellen Abtretungsvertrag etwas Abweichendes vorgesehen ist.
INVOKAP LIMITED:
- ist nicht verpflichtet, irgendeine angebotene Forderung zu erwerben;
- ist nicht verpflichtet, irgendeine zukünftige Forderung zu erwerben;
- garantiert kein Finanzierungsvolumen;
- garantiert keine Kaufhäufigkeit;
- garantiert nicht die zukünftige Annahme eines Verkäufers, der bereits ein oder mehrere Geschäfte über die Plattform abgewickelt hat.
Jede Forderung stellt ein unabhängiges Geschäft dar.
Für jede Forderung gilt:
- der Verkäufer entscheidet frei, eine bestimmte Forderung einzureichen;
- INVOKAP LIMITED analysiert diese Forderung individuell;
- INVOKAP LIMITED entscheidet frei über die Annahme oder Ablehnung;
- ein etwaiges kommerzielles Angebot betrifft ausschließlich die identifizierte Forderung;
- die Annahme einer früheren Forderung begründet kein Recht hinsichtlich einer anderen Forderung;
- im Falle einer Einigung wird für die betreffende Forderung ein gesonderter Abtretungsvertrag geschlossen;
- der rechtliche Übergang der Forderung erfolgt gemäß diesem individuellen Vertrag und den auf das betreffende Geschäft anwendbaren Vorschriften.
Jedes Geschäft ist daher rechtlich unabhängig von vorangegangenen oder zukünftigen Geschäften.
5. Definitionen
Plattform
Die Website Invokap, ihre Nutzerbereiche, Schnittstellen, APIs und damit verbundenen Technologiedienste.
Nutzer
Jede zugelassene natürliche Person oder juristische Person, die auf die Plattform zugreift.
Verkäufer
Jedes Unternehmen, das INVOKAP LIMITED eine gewerbliche Forderung im Hinblick auf eine etwaige Abtretung anbietet.
Schuldner
Jedes Unternehmen oder jede Einrichtung, die zur Zahlung einer über die Plattform eingereichten gewerblichen Forderung verpflichtet ist.
Forderung
Zahlungsanspruch, der sich insbesondere aus einer gewerblichen B2B-Rechnung ergibt und einem tatsächlichen Handelsgeschäft entspricht.
Abtretungsvertrag
Individueller Vertrag zwischen dem Verkäufer und INVOKAP LIMITED über eine spezifisch identifizierte Forderung.
Professioneller Investor
Unternehmen, Institution, Investmentvehikel oder juristische Person, die von INVOKAP LIMITED zugelassen wurde und bestimmte von INVOKAP LIMITED durchgeführte Geschäfte finanzieren kann.
Warenkreditversicherung
Versicherungsmechanismus, der das Risiko der Nichtzahlung einer Forderung ganz oder teilweise gemäß den Bedingungen, Ausschlüssen und Grenzen der betreffenden Police decken kann.
6. Zugang zur Plattform
Der Zugang zu den für Verkäufer bestimmten Diensten ist rechtmäßig gegründeten Unternehmen vorbehalten.
Die Registrierung kann insbesondere Folgendes erfordern:
- die Erstellung eines Nutzerkontos;
- die Angabe genauer und aktueller rechtlicher Informationen;
- die Identifizierung der gesetzlichen Vertreter;
- die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten;
- ein KYC-/KYB-Verfahren;
- die Vorlage von Nachweisen;
- Kontrollen im Zusammenhang mit internationalen Sanktionen, Betrug oder Geldwäsche.
INVOKAP LIMITED kann ein Konto insbesondere ablehnen, sperren oder schließen im Falle:
- falscher oder unvollständiger Angaben;
- der Unmöglichkeit, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen;
- eines Betrugsrisikos;
- eines regulatorischen Risikos;
- eines Verstoßes gegen diese ANB;
- einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform.
Die Freischaltung eines Nutzerkontos gilt nicht als Annahme einer Forderung und stellt kein Kauf- oder Finanzierungsversprechen dar.
Der Zugang zum für Investoren vorbehaltenen Bereich ist auf von INVOKAP LIMITED zugelassene professionelle Investoren beschränkt.
Dieser Zugang kann Folgendes erfordern:
- ein KYC-/KYB-Verfahren;
- eine manuelle Freigabe;
- die Unterzeichnung eines Master Participation Agreement oder einer sonstigen auf das Verhältnis zwischen INVOKAP LIMITED und dem Investor anwendbaren Vereinbarung.
Jede mit einem Investor geschlossene Vereinbarung betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen diesem Investor und INVOKAP LIMITED.
Sie stellt in keinem Fall einen Rahmenvertrag zwischen INVOKAP LIMITED und den Verkäufern dar und begründet kein Kauf- oder Finanzierungsrecht zugunsten eines Verkäufers.
7. Den Verkäufern angebotene Dienste
Die Plattform Invokap kann den nutzenden Unternehmen insbesondere ermöglichen:
- ein Konto zu erstellen;
- eine bestimmte gewerbliche Forderung einzureichen;
- Rechnungen und Nachweise zu übermitteln;
- Informationen zum Schuldner zu übermitteln;
- die Analyse einer Forderung zu verfolgen;
- ein Preisangebot für eine bestimmte Forderung zu erhalten;
- dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen;
- einen individuellen Abtretungsvertrag elektronisch zu unterzeichnen;
- den Fortschritt eines Geschäfts zu verfolgen;
- den Zahlungsstatus abgetretener Forderungen einzusehen.
Der Erhalt eines Angebots durch den Verkäufer begründet keine Verpflichtung hinsichtlich einer anderen Forderung.
INVOKAP LIMITED bleibt frei, jede Forderung individuell anzunehmen oder abzulehnen.
8. Voraussetzungen für die Forderungsberechtigung
Nur gewerbliche B2B-Forderungen, die den Kriterien von INVOKAP LIMITED entsprechen, können geprüft werden.
Eine Forderung muss insbesondere:
- identifizierbar sein;
- bestimmt sein;
- mit einem tatsächlichen Handelsgeschäft verbunden sein;
- zum Zeitpunkt ihrer Prüfung noch nicht fällig sein, sofern INVOKAP LIMITED nichts Abweichendes beschließt;
- streitfrei sein;
- abtretbar sein;
- durch ausreichende Handelsunterlagen belegt sein.
INVOKAP LIMITED kann zudem Kriterien festlegen in Bezug auf:
- den Verkäufer;
- den Schuldner;
- das Land des Verkäufers;
- das Land des Schuldners;
- die Währung;
- den Wert der Forderung;
- die Fälligkeit;
- den Wirtschaftssektor;
- die Risikokonzentration;
- die Solvenz des Schuldners;
- die Warenkreditversicherungsdeckung.
Den Forderungen können insbesondere beigefügt werden:
- Rechnung;
- Bestellung;
- Lieferschein;
- Handelsvertrag;
- Nachweis der Leistungserbringung;
- Bestätigung des Schuldners;
- Liefernachweis;
- jedes Dokument, das das Bestehen und die Fälligkeit der Forderung belegt.
Der üblicherweise akzeptierte Mindestbetrag beträgt:
5.000 Euro oder den Gegenwert in einer anderen Währung, sofern INVOKAP LIMITED nichts Abweichendes beschließt.
Die Einhaltung der Berechtigungskriterien garantiert niemals die Annahme einer Forderung.
9. Nicht berechtigte Forderungen
INVOKAP LIMITED kann insbesondere folgende Kategorien ablehnen.
9.1 Forderungen des öffentlichen Sektors
Sofern INVOKAP LIMITED nichts Abweichendes beschließt, können Forderungen, die geschuldet werden von:
- öffentlichen Verwaltungen;
- Gebietskörperschaften;
- öffentlichen Einrichtungen;
- staatlichen Stellen;
- sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Sektors,
ausgeschlossen werden.
9.2 Anzahlungsrechnungen
Rechnungen, die ausschließlich Anzahlungen, Vorauszahlungen oder zukünftige Leistungen betreffen, können abgelehnt werden.
9.3 Streitige Forderungen
Forderungen, die Gegenstand sind:
- eines Rechtsstreits;
- einer Beanstandung;
- eines Mangels;
- eines Erstattungsverlangens;
- einer angekündigten Gutschrift;
- einer bekannten Aufrechnung,
können abgelehnt werden.
9.4 Bereits abgetretene oder belastete Forderungen
Jede Forderung, die bereits abgetreten, verpfändet, belastet, finanziert wurde oder Gegenstand unvereinbarer Rechte Dritter ist, ist ausgeschlossen, sofern nicht eine vorherige Zustimmung von INVOKAP LIMITED vorliegt.
10. Individuelle Analyse der Forderungen
INVOKAP LIMITED führt vor jedem Erwerb eine vorherige Analyse durch.
Diese Analyse kann insbesondere umfassen:
- finanzielle Analyse des Schuldners;
- Kredit-Scoring;
- Analyse des Verkäufers;
- dokumentarische Prüfung;
- Betrugserkennung;
- Prüfung der Rechnung;
- Prüfung des Bestehens der Geschäftsbeziehung;
- Prüfung der Bankverbindung;
- Abfrage kommerzieller Datenbanken;
- Abfrage öffentlicher Daten;
- Prüfung der Warenkreditversicherungsdeckung;
- Prüfung internationaler Sanktionen;
- Anforderung ergänzender Informationen;
- direkte oder indirekte Bestätigung der Forderung beim Schuldner, sofern dies für erforderlich erachtet wird.
Jede Analyse betrifft eine bestimmte Forderung.
Die frühere Annahme einer Forderung desselben Verkäufers oder desselben Schuldners verpflichtet INVOKAP LIMITED niemals zur Annahme einer neuen Forderung.
INVOKAP LIMITED kann ein Geschäft ablehnen, ohne verpflichtet zu sein, ihre internen Entscheidungs- oder Risikokriterien mitzuteilen.
11. Angebot und individueller Abtretungsvertrag
Erfüllt eine Forderung die internen Kriterien von INVOKAP LIMITED, kann dem Verkäufer ein Angebot unterbreitet werden.
Dieses Angebot kann insbesondere angeben:
- die Identität des Verkäufers;
- die Identität des Schuldners;
- die Rechnungsreferenz;
- den Nennbetrag;
- die Währung;
- das Fälligkeitsdatum;
- den für die Abtretung vorgeschlagenen Preis;
- etwaige Gebühren;
- besondere Bedingungen des Geschäfts;
- die Gültigkeitsdauer des Angebots.
Ein Angebot hinsichtlich einer Forderung ist strikt auf diese Forderung beschränkt.
Es stellt kein Versprechen zum Kauf anderer Forderungen dar.
Die Abtretung wird erst wirksam, nachdem die im individuellen Abtretungsvertrag für die betreffende Forderung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Jeder Abtretungsvertrag ist unabhängig von anderen Abtretungsverträgen, die gegebenenfalls zwischen denselben Parteien geschlossen werden.
Eine Abfolge von Geschäften begründet für sich genommen keine Verpflichtung zum fortlaufenden Kauf von Forderungen.
12. Finanzierung der Geschäfte durch professionelle Investoren
Bestimmte von INVOKAP LIMITED vorgenommene Forderungserwerbe können ganz oder teilweise durch zugelassene professionelle Investoren finanziert werden.
Die Finanzierungsmodalitäten werden zwischen INVOKAP LIMITED und den betreffenden Investoren festgelegt.
Sofern nichts Spezifisches Abweichendes bestimmt ist, werden die ein Geschäft finanzierenden Investoren nicht unmittelbare Vertragspartner des Verkäufers.
INVOKAP LIMITED bleibt im Rahmen der Beziehung zum Verkäufer der rechtliche Erwerber der Forderung.
Die Beziehungen zwischen INVOKAP LIMITED und ihren Investoren sind von der Beziehung zwischen INVOKAP LIMITED und den Verkäufern zu unterscheiden.
Keine Vereinbarung zwischen INVOKAP LIMITED und einem Investor begründet für INVOKAP LIMITED eine Verpflichtung, die Forderungen eines Verkäufers zu kaufen.
Der Zugang zur Plattform stellt kein öffentliches Angebot von Finanzprodukten oder Anlagen dar.
13. Zahlung des Abtretungspreises
Sind sämtliche Voraussetzungen des Geschäfts erfüllt, zahlt INVOKAP LIMITED den Abtretungspreis gemäß den im individuellen Abtretungsvertrag vorgesehenen Modalitäten.
Zahlungen können insbesondere erfolgen über:
- Kreditinstitute;
- Zahlungsinstitute;
- Zahlungsdienstleister;
- Open-Banking-Lösungen;
- kompatible SEPA- oder internationale Infrastrukturen.
Bank- oder technische Fristen hängen nicht ausschließlich von INVOKAP LIMITED ab.
14. Warenkreditversicherung
Bestimmte erworbene oder zur Finanzierung vorgeschlagene Forderungen können von einer Warenkreditversicherungsdeckung profitieren.
Sofern auf ein Geschäft eine Deckung von 90 % anwendbar ist, bleibt diese den genauen Bedingungen der betreffenden Versicherungspolice unterworfen.
Die Versicherungsdeckung:
- ist keine absolute Zahlungsgarantie;
- kann einen Selbstbehalt vorsehen;
- kann Ausschlüssen unterliegen;
- kann an die Einhaltung von Fristen oder Verfahren geknüpft sein;
- kann gemäß den vertraglichen Bestimmungen des Versicherers gekürzt oder verweigert werden.
INVOKAP LIMITED kann die operative Begleitung der versicherungsbezogenen Schritte übernehmen, wenn eine Forderung eine solche Deckung genießt.
15. Zahlung durch den Schuldner und Anzeige der Abtretung
Sofern für ein Geschäft erforderlich oder vorgesehen, kann der Schuldner über die Abtretung der Forderung informiert werden.
Die Modalitäten der Anzeige und der Wirksamkeit gegenüber Dritten werden gemäß dem Abtretungsvertrag und den auf die betreffende Forderung anwendbaren zwingenden Vorschriften bestimmt.
Nach wirksamer Anzeige der Abtretung hat der Schuldner die Zahlung gemäß den ihm mitgeteilten Anweisungen zu leisten.
Der individuelle Abtretungsvertrag kann die anwendbaren Bankverbindungen und Zahlungsanweisungen vorsehen.
16. Einziehung erworbener Forderungen
Nach Erwerb einer Forderung kann INVOKAP LIMITED sicherstellen oder sicherstellen lassen:
- die Überwachung der Fälligkeit;
- Mahnungsschreiben;
- die Kommunikation mit dem Schuldner;
- Bestätigungsanfragen;
- Maßnahmen der außergerichtlichen Einziehung;
- Maßnahmen der gerichtlichen Einziehung, sofern erforderlich;
- Formalitäten im Zusammenhang mit einer etwaigen Warenkreditversicherung.
INVOKAP LIMITED kann für bestimmte dieser Vorgänge externe Dienstleister einsetzen, sofern dies rechtlich zulässig ist.
17. Verpflichtungen und Garantien des Verkäufers
Der Verkäufer garantiert insbesondere, dass jede angebotene Forderung:
- einem tatsächlichen Handelsgeschäft entspricht;
- rechtlich besteht;
- gültig ist;
- bestimmt ist;
- dem angegebenen Betrag entspricht;
- nicht fiktiv ist;
- nicht scheinbar ist;
- nicht vollständig bezahlt wurde;
- nicht an einen Dritten abgetreten wurde;
- nicht mit einem nicht offengelegten unvereinbaren Recht belastet ist;
- nicht Gegenstand eines nicht offengelegten Rechtsstreits ist;
- nicht durch eine nicht offengelegte Gutschrift beeinträchtigt ist;
- nicht einer bekannten, nicht offengelegten Aufrechnung unterliegt.
Der Verkäufer garantiert zudem die Richtigkeit der an INVOKAP LIMITED übermittelten Unterlagen und Informationen.
Er verpflichtet sich, INVOKAP LIMITED unverzüglich über jedes Ereignis zu unterrichten, das Auswirkungen haben könnte auf:
- das Bestehen der Forderung;
- ihren Betrag;
- ihre Fälligkeit;
- ihren Fälligkeitstermin;
- ihre Abtretbarkeit;
- die Solvenz des Schuldners;
- ihre Zahlung;
- das Bestehen eines Rechtsstreits;
- das Bestehen einer Gutschrift;
- das Bestehen einer Aufrechnung.
Der Verkäufer muss mit INVOKAP LIMITED in angemessener Weise zusammenarbeiten, um die Prüfung, Anzeige, Zahlung oder Einziehung der Forderung zu ermöglichen.
18. Risiken
Die Nutzer erkennen an, dass Geschäfte der Abtretung und Finanzierung gewerblicher Forderungen bestimmte Risiken bergen können.
Diese Risiken können insbesondere umfassen:
- Zahlungsverzug des Schuldners;
- Zahlungsausfall;
- Insolvenz;
- Betrug;
- Dokumentenfälschung;
- Handelsstreitigkeit;
- Anfechtung der Forderung;
- Bankverzögerung;
- Schwierigkeiten bei der Einziehung;
- Verzögerung oder Ablehnung einer Versicherungsentschädigung;
- regulatorische Änderung;
- Ereignis höherer Gewalt.
INVOKAP LIMITED setzt Prüf- und Überwachungsverfahren ein, die darauf abzielen, diese Risiken einzugrenzen, ohne sie vollständig ausschließen zu können.
Keine Rendite, kein Gewinn, keine Rückzahlung und keine absolute Zahlungsfrist können Investoren unabhängig vom Verhalten des Schuldners, den Einziehungsverfahren, den Bankfristen und den etwaigen Bedingungen der Warenkreditversicherung garantiert werden.
INVOKAP LIMITED erteilt den Nutzern im Rahmen dieser ANB keine individuelle steuerliche, rechtliche oder Anlageberatung.
19. Elektronische Signatur
Über die Plattform geschlossene Dokumente, Geschäfte, Verträge und Vereinbarungen können elektronisch unterzeichnet werden.
Die verwendeten Mechanismen können insbesondere umfassen:
- OTP-Code per SMS;
- OTP-Code per E-Mail;
- elektronische Signatur;
- Validierung über einen sicheren Link;
- starke Authentifizierung;
- jedes andere elektronische System, das die Identifizierung des Unterzeichners und die Speicherung des Nachweises seiner Zustimmung ermöglicht.
Beweismittel können insbesondere umfassen:
- angegebene Identität;
- IP-Adresse;
- Zeitstempel;
- Telefonnummer;
- E-Mail-Adresse;
- Browser;
- verwendetes Gerät;
- technische Verbindungsprotokolle;
- Authentifizierungsnachweise.
Die Parteien erkennen die Zulässigkeit dieser Elemente als Beweismittel im Rahmen der anwendbaren Rechtsvorschriften an.
20. Geistiges Eigentum
Die Plattform Invokap, ihre Software, Schnittstellen, Architektur, Datenbanken, Marken, Logos, Texte, visuellen Elemente und sonstigen Bestandteile sind durch die anwendbaren Rechte des geistigen Eigentums geschützt.
Keine Bestimmung dieser ANB überträgt dem Nutzer ein Eigentumsrecht an der Plattform.
Jede unbefugte Vervielfältigung, Extraktion, Kopie, Änderung oder Verwertung ist untersagt.
21. Haftungsbeschränkung
INVOKAP LIMITED setzt angemessene Mittel ein, um den Betrieb und die Sicherheit der Plattform zu gewährleisten.
Im Rahmen des nach dem anwendbaren Recht Zulässigen kann INVOKAP LIMITED insbesondere nicht für Folgen haftbar gemacht werden, die resultieren aus:
- einer vorübergehenden Unterbrechung des Dienstes;
- einer technischen Nichtverfügbarkeit;
- einem Internetvorfall;
- einem Ausfall eines externen Dienstleisters;
- einer Bankverzögerung;
- einem Zahlungsverzug des Schuldners;
- einem Zahlungsausfall;
- einem vernünftigerweise nicht erkennbaren Dokumentenbetrug;
- einer Verzögerung der Entschädigung durch einen Versicherer;
- einer Ablehnung der Entschädigung gemäß den Bedingungen einer Versicherungspolice;
- einer Nichtverfügbarkeit einer Open-Banking-Lösung;
- einer Störung eines Kredit- oder Zahlungsinstituts;
- einem Fall höherer Gewalt;
- einem Ereignis außerhalb der angemessenen Kontrolle von INVOKAP LIMITED.
Keine Bestimmung dieser ANB beschränkt eine Haftung, soweit eine solche Beschränkung durch eine anwendbare zwingende Vorschrift untersagt ist.
22. Verfügbarkeit der Plattform
INVOKAP LIMITED setzt angemessene Mittel ein, um die Verfügbarkeit und den Betrieb der Plattform zu gewährleisten.
INVOKAP LIMITED garantiert jedoch keinen dauerhaften, kontinuierlichen oder ununterbrochenen Zugang.
Die Plattform kann insbesondere vorübergehend nicht verfügbar sein aufgrund von:
- Wartungsarbeiten;
- Aktualisierungen;
- technischen Vorfällen;
- Sicherheitsanforderungen;
- Problemen, die einen Dienstleister betreffen;
- Ereignissen außerhalb des Willens von INVOKAP LIMITED.
INVOKAP LIMITED kann zudem bestimmte Funktionen der Plattform ändern, aussetzen oder zurückziehen, sofern dies erforderlich ist.
23. Personenbezogene Daten
Die im Rahmen der Nutzung der Plattform erfolgenden Verarbeitungen personenbezogener Daten werden in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften durchgeführt.
Die entsprechenden Modalitäten sind in der Datenschutzrichtlinie dargelegt, verfügbar unter:
24. Änderung der ANB
INVOKAP LIMITED kann diese ANB ändern, um insbesondere Rechnung zu tragen:
- der Weiterentwicklung der Plattform;
- der Hinzufügung neuer Funktionen;
- regulatorischen Änderungen;
- betrieblichen Änderungen;
- neuen Sicherheitsanforderungen.
Die Nutzer können über wesentliche Änderungen auf jede geeignete Weise informiert werden.
Die Änderung der ANB ändert nicht rückwirkend die wirtschaftlichen oder rechtlichen Bedingungen eines bereits geschlossenen individuellen Abtretungsvertrags, es sei denn, die Parteien stimmen zu oder das Gesetz verlangt es.
25. Sprachen
Diese ANB können in mehreren Sprachen angeboten werden.
Bei Auslegungsunterschieden zwischen mehreren Fassungen gilt die von INVOKAP LIMITED als Referenzfassung bezeichnete Version.
Sofern nichts Abweichendes angegeben ist, stellt die englische Fassung die rechtliche Referenzfassung für internationale Geschäfte dar.
Eine Übersetzung kann zur Erleichterung des Verständnisses der Nutzer bereitgestellt werden.
26. Anwendbares Recht
Diese ANB unterliegen dem Recht Irlands, vorbehaltlich etwaiger anwendbarer zwingender Vorschriften.
Sofern in einem individuellen Abtretungsvertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, unterliegt auch das Vertragsverhältnis zwischen INVOKAP LIMITED und dem Verkäufer dem Recht Irlands.
Gleichwohl bleiben die auf eine bestimmte Forderung anwendbaren zwingenden Vorschriften anwendbar, soweit sie insbesondere betreffen:
- das Bestehen der Forderung;
- ihre Abtretbarkeit;
- die Wirksamkeit der Abtretung gegenüber Dritten;
- die Benachrichtigung des Schuldners;
- die Wirkungen der Abtretung gegenüber dem Schuldner;
- die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung;
- die dem Schuldner zustehenden Rechte.
27. Zuständige Gerichtsbarkeit
Vorbehaltlich etwaiger entgegenstehender zwingender Vorschriften unterliegt jede Streitigkeit betreffend:
- diese ANB;
- ihre Auslegung;
- ihre Gültigkeit;
- ihre Erfüllung;
- das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und INVOKAP LIMITED,
der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte von Dublin, Irland.
Ein individueller Abtretungsvertrag kann spezifische Bestimmungen vorsehen, wenn die Art oder das Land der Forderung dies erfordert.
28. Teilnichtigkeit
Wird eine Bestimmung dieser ANB für ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen anwendbar.
Die betreffende Bestimmung ist, soweit möglich, so auszulegen oder zu ersetzen, dass die ursprüngliche wirtschaftliche und rechtliche Absicht der Parteien gewahrt bleibt.
29. Kein Verzicht
Unterlässt INVOKAP LIMITED die unverzügliche Ausübung eines in diesen ANB vorgesehenen Rechts, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
30. Vollständigkeit der ANB
Diese ANB stellen die allgemeinen Nutzungsregeln der Plattform dar.
Sie ersetzen nicht die für jede Abtretung geschlossenen individuellen Verträge.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen ANB und einem individuellen Abtretungsvertrag hinsichtlich eines bestimmten Geschäfts geht der individuelle Abtretungsvertrag für dieses Geschäft vor.
Das Bestehen mehrerer individueller Abtretungsverträge zwischen INVOKAP LIMITED und demselben Verkäufer wandelt diese individuellen Geschäfte nicht in eine allgemeine Verpflichtung zum Kauf zukünftiger Forderungen um.
31. Kontakt
Für alle Fragen zu diesen ANB:
INVOKAP LIMITED
Venture Hub
136 Capel Street
Dublin
D01 T2C9
Ireland
Handelsregisternummer : 820269
Institutionsnummer der Central Bank of Ireland : CBI00588809
E-Mail: contact@invokap.com
Frankreich: +33 6 52 52 56 90
Vereinigtes Königreich: +44 7915 884837
Vereinigte Staaten: +1 917 730 2163
Invokap wird von INVOKAP LIMITED betrieben.
INVOKAP LIMITED ermöglicht es Unternehmen, ihre gewerblichen B2B-Forderungen einzeln im Hinblick auf ihren etwaigen Erwerb anzubieten.
Jede Forderung ist Gegenstand einer unabhängigen Analyse und, sofern angenommen, eines individuellen Abtretungsvertrags.
Die Registrierung oder Nutzung der Plattform stellt kein Versprechen zum Kauf oder zur Finanzierung gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen dar.
Bestimmte Geschäfte können durch von INVOKAP LIMITED zugelassene professionelle Investoren finanziert werden.
INVOKAP LIMITED bleibt der rechtliche Erwerber der Forderungen, die sie zu erwerben beschließt.